Der Zusammenhalt der Familie (teil 3 von 4): Gegenseitige Rechte von Ehepartnern
Beschreibung: Die Rechte von Ehemann und Ehefrau und die ergänzenden Rollen, die beide dabei spielen, ein friedliches Zuhause aufzubauen.
- von Jamaal al-Din Zarabozo (© 2010 IslamReligion.com)
- Veröffentlicht am 12 Jul 2010
- Zuletzt verändert am 12 Jul 2010
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Eigentlich gelingt es beiden Ehepartnern im allgemeinen nicht, ihre gegenseitigen Pflichten vollständig zu erfüllen. Aus diesem Grunde sollte man, bevor man den anderen wegen irgendwelcher Fehler kritisiert oder sauer wird, zuerst einmal sich selbst betrachten und darüber klar werden, was man selber falsch macht.
Zur gleichen Zeit hat das islamische Gesetz einige Rechte und Verantwortungen festgelegt, so dass beide Seiten genau wissen, was von ihnen erwartet wird und was sie erfüllen müssen, um ein richtiger Ehepartner zu sein. Gott sagt zum Beispiel:
“…Und den [Frauen] stehen die gleichen Rechte zu wie sie [ihre Ehemänner] zur gütigen Ausübung über sie haben…” (Qur´an 2:228)
Zusammengefasst beinhalten die Rechte der Ehefrau oder die Verpflichtungen des Ehemannes unter anderem folgendes:
(1) Eine angemessene Brautgabe zu erhalten. Gott sagt:
“Und gebt den Frauen ihre Brautgabe als Schenkung. Und wenn sie euch gern etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum Wohlsein verbrauchen.” (Qur´an 4:4)
(2) Von ihrem Ehemann völlig und vollständig finanziell unterhalten zu werden. Gott sagt:
“Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Gott die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben...” (Qur´an 4:34)
Außerdem erfahren wir aus einem Hadith, den al-Bukhary und Muslim berichteten, dass der Prophet, Gottes Segen und Frieden seien auf ihm, zu Hind bint Utbah sagte, als sie sich über ihren sehr geizigen Ehemann (Abu Sufyan) bei ihm beklagte, der ihr keinen Unterhalt gab, und sie fragte, ob sie ohne sein Wissen von seinem Geld nehmen dürfe:
“Nimm´, was für dich und dein Kind ausreicht, gemäß dem, was üblich ist.”
(3) Anständig und freundlich behandelt zu werden. Gott sagt:
“…Verkehrt in Billigkeit mit ihnen; und wenn ihr Abscheu gegen sie empfindet, empfindet ihr vielleicht Abscheu gegen etwas, in das Gott reiches Gut gelegt hat.” (Qur´an 4:19)
(4) Das Recht auf Geschlechtsverkehr: im Sahih von Ibn Hibban finden wir folgende Überlieferung:
Die Ehefrau von Uthman ibn Madh’uun beschwerte sich beim Gesandten Gottes darüber, dass ihr Ehemann keinen Bedarf an Frauen habe. Während des Tages fastete er und in der Nacht betete er. Der Prophet fragte ihn: „Bin ich nicht euer bestes Vorbild, dem ihr folgen könnt?“ Er antwortete: “Doch, sicherlich, mögen mein Vater und meine Mutter für dich geopfert sein.“ Der Gesandte Gottes sagte darauf zu ihm: „Was dich betrifft, du betest während der Nacht und fastest den Tag über. Mit Sicherheit hat deine Fraue ein Anrecht auf dich. Und dein Körper hat ein Anrecht auf dich. Also bete und schlafe, faste und brich dein Fasten.“
(5) Das Recht auf “Privatsphäre”. Dazu folgender Hadith des Propheten:
“Gibt es irgendeinen Mann unter euch, der zu seiner Ehefrau geht, die Tür hinter sich schließt, sich zudeckt und mit der Verhüllung Gottes verhüllt.” Sie sagten: „Ja.“ Dann sagte er: „Dann sitzt er danach [mit anderen] und er sagt: ´Ich tat dieses-und-jenes.´” Sie waren still. Dann wandte er sich zu den Frauen und sagte: „Sprechen manche von euch über solche Dinge?“ Auch sie blieben still. Da kam ein junges Mädchen bis zu seinen Zehen, so dass der Prophet sie sehen konnte, und sie sagte: “O Gesandter Gottes, sie [die Männer] sprechen sicherlich darüber und sie [die Frauen] sprechen auch darüber.” Er sagte: „Wisst ihr, wem sie ähneln? Sie sind wie ein weiblicher Teufel, der einen Teufel auf der Straße traf, und sie befriedigten ihr Verlangen, während die Leute zusahen.”[1]
(6) Das Recht über die Religion unterrichtet zu werden oder sie zu lernen.
Andererseits beinhalten die Rechte des Ehemannes oder die Verantwortlichkeit der Ehefrau folgendes:
(1) Der Haushaltsvorstand zu sein. Gott sagt:
“Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Gott die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben...” (Qur´an 4:34)
Obwohl dies normalerweise als ein Recht des Ehemannes dargestellt wird, ist es tatsächlich eine schwere Verantwortung, die auf seinen Schultern lastet, denn es bedeutet, dass er die Verantwortung hat, seine Familie zu leiten und auf dem geraden Weg zu führen.
(2) Das Recht auf Gehorsam; dies geht aus dem ersten Recht hervor. Eine Person kann nichts leiten, wenn sie keine Autorität besitzt.
(3) Dass seine Frau seine sexuellen Bedürfnisse befriedigt.
(4) Dass seine Frau keinen in sein Haus lässt, außer mit seiner Erlaubnis: in einem Hadith, der bei al-Bukhary und Muslim berichtet wird, sagte der Gesandte Gottes:
“Gestatte keinem, sein Haus zu betreten, außer mit seiner Erlaubnis.”
Wenn Ehemann und Ehefrau mit der richtigen Absicht heiraten, Gott zufrieden zu stellen und sich gegenseitig auch, wenn sie ihre Rollen und Verantwortungen in der Ehe anerkennen und sich gegenseitig mit angemessenem islamischen Verhalten behandeln, wird ihre Verbindung, so Gott will, eine gesegnete Verbindung sein, die sich von diesem Leben bis ins Jenseits erstreckt.
Das Gesagte bezog sich nur auf die Ehe, aber der Islam ist eine leicht anzuwendende Religion. Er zieht alle möglichen Umstände in betracht. Es ist möglich ist, dass ein Mann und eine Frau mit guten Absichten eine Beziehung eingehen, aber ihre Persönlichkeiten und Vorlieben harmonisieren einfach nicht. Es gibt Zeiten, in denen eine gute Ehe einfach nicht erreicht werden kann, und die Ehegatten geraten in einen Zustand des Elends. Unter derartigen Umständen gestattet das islamische Gesetz, der Ehe und ihrem Leiden ein Ende zu setzen.[2] Das Ziel ist, entweder auf friedliche Art zusammenzubleiben oder sich auf gute Art zu trennen. Daher sagt Gott beispielsweise:
“Und wenn ihr euch von den Frauen scheidet und sie sich der Erfüllung ihrer Wartezeit nähern, dann behaltet sie in gütiger Weise oder entlasst sie in gütiger Weise…” (Qur´an 2:231)
Gott sagt ebenfalls:
“Wenn sie aber ihren Termin erreicht haben [der die Scheidung endgültig werden läßt], dann haltet sie in Güte zurück oder trennt euch in Güte von ihnen… ” (Qur´an 65:2)
Offensichtlich ist eine Scheidung kein anzustrebendes Ziel oder eine leichte Angelegenheit. In einer vollkommenen Welt würden alle Paare in Frieden leben. Allerdings gibt es Zeiten, in denen diese Option für alle Betroffenen die beste ist. Daher besteht die Möglichkeit der Scheidung im Einklang mit dem übergeordneten Ziel, die Familie zu bewahren – denn es ist nicht nur Quantität, die zählt, so dass alle Ehen immer bestehen bleiben müssen, sondern was angestrebt wird, ist Qualität.
Footnotes:
[1] Abu Dawud.
[2] Unglücklicherweise ist eine Scheidung in einigen muslimischen Kulturen zu einer “Schande” geworden, so dass sie diese wichtige Leitung des islamischen Gesetzes vernachlässigen und die betroffenen Eheleute im Stillen leiden. Dies ist definitiv nicht das Ziel des islamischen Gesetzes, was solche Dinge betrifft.
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