Die Rechte von Nicht-Muslimen im Islam (teil 13von 13): Schutz vor fremden Angriffen
Beschreibung: Das Recht von Nicht-Muslimen durch das Zahlen von Jizya gegen Angriffe von außen beschützt zu werden.
- von IslamReligion.com (ursprünglich von Salehal-Aayed)
- Veröffentlicht am 16 Jan 2012
- Zuletzt verändert am 16 Jan 2012
- Gedruckt: 406
- Gesehen: 36,873 (Tagesmittelwerte: 8)
- Bewertet von: 131
- Emailed: 0
- Kommentiert am: 0
Nicht-muslimische Einwohner haben ähnliche Rechte, vor äußeren Feinden beschützt zu werden, wie sie ein muslimischer Mitbürger auch besitzt. Die Zahlung der Jizya sichert den Schutz gegen Angriffe von außen, Verteidigung gegen Feinde und dass Lösegeld für sie gezahlt wird, wenn sie von einem Feind gefangen genommen werden.[1]
Vor ein paar Jahrhunderten schrieb Ibn Hazm, ein klassischer Gelehrter des Islam:
‘Wenn wir von einer feindlichen Nation angegriffen werden, deren Ziel die Leute des Bundes sind, die unter uns leben, ist es unsere Pflicht, vollkommen bewaffnet zu kommen und dazu bereit, im Kampf für sie zu sterben, um diese Menschen, die durch den Bund mit Gott und Seinem Gesandten geschützt sind, zu beschützen. Weniger als dies und sie auszuliefern, wäre eine tadelnswerte Vernachlässigung des heiligen Versprechens.’[2]
In der Vergangenheit wurden viele Beispiele von Muslimen berichtet, die ihr heiliges Versprechen den Dhimmis gegenüber erfüllt haben. Der Gefährte des Propheten Muhammad, Abu Ubayda al-Jarrah, war der Heerführer der Armee, die Syrien eroberte. Er traf mit dem Volk das Abkommen, die Jizya zu zahlen.
Als sie die aufrichtige Treue der Muslime spürten, widerstanden die syrischen Leute des Bundes den Feinden der Muslime und standen den Muslimen gegen sie bei. Die Bewohner jeder Stadt sandten einige aus ihrem Volk, um die Byzantiner auszuspionieren, die die Neuigkeiten von der Versammlung der Byzantiner Armee zu den Befehlshabern von Abu Ubayda überbrachten. Als die Muslime schließlich befürchteten, sie könnten nicht in der Lage sein, für ihren Schutz zu garantieren, schrieb Abu Ubayda seinen Befehlshabern, all das Geld, das sie als Jizya gesammelt hatten, wieder auszuzahlen, mit folgender Nachricht für die Syrier:
‘Wir geben euch euer Geld zurück, weil uns die Nachricht von den erwarteten Armeen erreicht hat. Die Bedingung für unsere Vereinbarung ist, dass wir euch beschützen, und wir sind dazu nicht in der Lage, deshalb geben wir euch das zurück, was wir von euch genommen haben. Wenn Gott uns den Sieg gewährt, werden wir zu unserer Vereinbarung stehen.’
Als seine Befehlshaber das Geld zurückzahlten und seine Nachricht überbrachten, lautete die Antwort der Syrier:
‘Möge Gott euch sicher zu uns zurück bringen. Möge Er euch zum Sieg verhelfen. Wenn die Byzantiner an eurer Stelle gewesen wären, hätten sie nichts zurück gegeben, sie hätten uns alles genommen, was wir besitzen, und uns ohne etwas zurück gelassen.’
Die Muslime trugen den Sieg davon. Als die Leute anderer Städte sahen, wie ihre Verbündeten geschlagen wurden, versuchten sie, einen Waffenstillstand auszuhandeln. Abu Ubayda ging auf einen Waffenstillstand mit allen von ihnen ein, mit allen Rechten, die er in den ersten Verträgen gewährt hatte. Sie baten auch darum, dass die Byzantiner, die sich unter ihnen versteckten, mit ihren Familien und ihren Besitztümern sicher nach Hause zurück kehren dürften, ohne dass ihnen geschadet würde, was Abu Ubayda zusicherte.
Da schickten die Syrier die Jizya und öffneten ihre Städte, um die Muslime Willkommen zu heißen. Auf dem Heimweg traf Abu Ubayda die Vertreter der Stadtleute und Dörfler, die ihn baten, den Bund auf sie ebenfalls auszuweiten, worauf er gerne einging.[3]
Ein weiteres Beispiel von Muslimen, die die nicht-muslimischen Bewohner verteidigten, können wir in den Taten von Ibn Taimiyya sehen. Er ging zum Anführer der Tartaren, nachdem sie Syrien geplündert hatten, wegen der Freilassung ihrer Gefangenen. Der Führer der Tartaren war damit einverstanden, die muslimischen Gefangenen freizulassen, aber Ibn Taimiyya protestierte:
‘Wir werden erst zufrieden sein, wenn alle die jüdischen und christlichen Gefangenen auch frei gelassen werden. Sie sind Leute des Bundes. Wir geben keinen Gefangenen auf, weder von unseren eigenen Leuten, noch von denen, mit denen wir ein Bündnis haben.’
Er beharrte darauf, bis die Tartaren alle von ihnen frei ließen.[4]
Außerdem haben muslimischen Juristen gesagt, dass das Schützen von Nicht-Muslimen vor Angriffen von außen genauso ene Pflicht ist, wie ihr Schutz vor inneren Schikanen. Al-Mawardi stellte fest:
‘Die Zahlung der Jizya gibt den Leuten des Bundes zwei Rechte; erstens: dass sie ungestört bleiben; zweitens: dass sie behütet und beschützt werden. Auf diese Weise können sie in der Gesellschaft sicher sein und werden vor Bedrohungen von außen beschützt.’[5]
Islam betrachtet das Aufgeben des Schutzes der nicht-muslimischen Einwohner als eine Form des Unrechts und der Unterdrückung, die verboten sind. Gott sagt:
“…Und den, der von euch Unrecht tut, werden Wir eine große Strafe kosten lassen.” (Quran 25:19)
Deshalb wird das Schädigen oder Unterdrücken der Leute des Bundes als eine schwer wiegende Sünde angesehen. Das Aufrechterhalten der Verträge mit ihnen ist eine Verpflichtung für den muslimischen Khalif und seine Vertreter. Der Prophet hat versprochen, am Tag des Gerichts zugunsten des Dhimmi gegen jeden zu streiten, der ihm geschadet hat:
“Wehe! Wer auch immer grausam und hart zu einer nicht-muslimischen Minderheit ist, ihre Rechte beschneidet, ihnen mehr aufbürdet, als sie ertragen können oder irgendetwas von ihnen gegen ihren freien Willen nimmt; ich (der Prophet Muhammad) werde am Tag des Gerichts gegen diese Person Beschwerde erheben.” (Abu Dawud)
Alle Beweise im islamischen Recht deuten darauf hin , dass die Leute des Bundes zu schützen sind. Al-Qarafi, ein anderer klassischer muslimischer Gelehrter schrieb:
‘Der Bund ist ein Vertrag, der Bedingungen enthält, die für uns verpflichtend sind, denn sie stehen unter unserem Schutz als Nachbarn und dem Bund Gottes und Seines Gesandten und der Religion des Islam. Wenn jemand ihnen mit unangebrachter Sprache, Verleumdung, Belästigung irgendeiner Art oder Schaden zufügt oder ein Helfer bei solchen Taten ist, dann hat er den Bund Gottes, Seines Gesandten und des Islam auf die leichte Schulter genommen.’[6]
Umar, der zweite Khalif des Islam, befragte die Besucher, die von den anderen Provinzen zu ihm kamen, um ihn zu treffen, über die Situation der Leute des Bundes zu befragen, und er pflegte zu sagen: ´Wir müssen wissen, dass der Vertrag immer noch bestätigt wird.’[7] Es wird berichtet, dass Umar auf seinem Sterbebett gesagt habe: ´Befehlt dem, der nach mir als Khalif kommt, die Leute des Bundes gut zu behandeln, ihren Vertrag aufrechtzuerhalten und sie nicht mit Bürden zu überlasten.’[8]
Die Aussagen muslimischer Gelehrter und die Handlungsweisen vieler muslimischer Herrscher demonstrieren das islamische Engagement für die Rechte der Nicht-Muslime von den frühesten Zeiten an.
Footnotes:
[1] Einige Teile dieses Artikels sind den Büchern ‘Ghayr al-Muslimeen fil-Mujtama’ al-Islami,’ von Yusuf Qaradawi und ‘Huquq Ghayr is-Muslimeen fid-Dawla al-Islamiyya,’ von Fahd Muhammad Ali Masud entnommen.
[2] Qarafi, ‘al-Furuq,’ Bd. 3, S. 14
[3] Abu Yusuf, Kitab al-Kharaj, S. 149-151
[4] Qaradawi, Yusuf, ‘Ghayr al-Muslimeen fil-Mujtama’ al-Islami,’ S. 10
[5] Mawardi, ‘al-Ahkam al-Sultaniyya,’ S. 143
[6] Qarafi, ‘al-Furuq,’ Bd. 3, S. 14
[7] Tabari, Tarirk al-Tabari, Bd. 4, S. 218
[8] Abu Yusuf, Kitab al-Kharaj, S. 1136
Fügen Sie einen Kommentar hinzu