Die Rechte von Nicht-Muslimen im Islam (teil 11 von 13): Gute Behandlung
Beschreibung: Gut behandelt zu werden ist das Recht eines Nicht-Muslims unter dem Islam, nicht nur eine Sache der Höflichkeit.
- von IslamReligion.com (ursprünglich von Saleh al-Aayed)
- Veröffentlicht am 02 Jan 2012
- Zuletzt verändert am 02 Jan 2012
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Der Qur´an weist die Muslime an, Nicht-Muslime höflich mit einem Geist der Freundlichkeit und Großzügigkeit zu behandeln, vorausgesetzt, dass sie den Muslimen gegenüber nicht feindlich gesonnen sind. Gott sagt:
“Gott verbietet euch nicht, gegen jene, die euch nicht des Glaubens wegen bekämpft haben und euch nicht aus euren Häusern vertrieben haben, gütig zu sein und redlich mit ihnen zu verfahren; wahrlich, Gott liebt die Gerechten. Doch Gott verbietet euch, mit denen, die euch des Glaubens wegen bekämpft haben und euch aus euren Häusern vertrieben und (anderen) geholfen haben, euch zu vertreiben, Freundschaft zu schließen. Und wer mit ihnen Freundschaft schließt - das sind die Missetäter.” (Quran 60:8-9)
Al-Qarafi, ein klassischer muslimischer Gelehrter, beschreibt die Tiefe der Bedeutung von „gütig zu sein und redlich mit ihnen zu verfahren”, auf den obrigen Vers bezogen. Er erläutert den Ausdruck:
‘…Sanftmütigkeit den Schwachen gegenüber, sie mit Kleidung zu versorgen, um sie zu bedecken und weich mit ihnen zu sprechen. Dies muss mit Zuneigung und Gnade geschehen, nicht mit Einschüchterung oder Herabwürdigung. Darüber hinaus könnten sie auch einige lästige Nachbarn sein, die du zwingen könntest, wegzuziehen, aber du tust es aus Freundlichkeit ihnen gegenüber nicht, nicht aus Angst oder finanziellen Gründen. Auch um Rechtleitung für sie zu beten und damit sie die Ränge der mit äußerlichem Lohn Gesegneten erreichen, sie in allen weltlichen und spirituellen Dingen beraten, ihren Ruf schützen, wenn sie der Verleumdung ausgesetzt sind und ihr Eigentum, ihre Familien, ihre Recht und ihre Angelegenheiten zu verteidigen. Ihnen gegen Unterdrückung beizustehen und ihnen zu helfen, ihre Rechte zu bekommen.’[1]
Göttliche Befehle, Nicht-Muslime auf diese Weise zu behandeln, wurden von den Muslimen sehr ernst genommen. Es waren nicht einfach nur Verse zum Rezitieren, sondern es ist der Göttliche Wille, der ausgeführt werden muss. Der Prophet, Gottes Segen und Frieden seien mit ihm, selbst war die erste Person, die die göttlichen Befehle in die Tat umgesetzt hat, gefolgt von seinen Khalifen und den allgemeinen Gläubigen. Die Lebensgeschichte des Propheten des Islam gibt viele Beispiele von seiner freundlichen, toleranten Co-Existenz mit Nicht-Muslimen. Einige seiner Nachbarn waren Nicht-Muslime und der Prophet war großzügig zu ihnen und machte ihnen Geschenke. Der Prophet des Islam besuchte sie, wenn sie krank wurden und handelte mit ihnen. Es gab eine jüdische Familie, der er regelmäßig Almosen gab und die Muslime fuhren nach seinem Tod damit fort.[2]
Als eine christliche Delegation von äthiopischen Kirchen Medina besuchte, öffnete der Prophet seine Moschee für sie, damit sie dort verweilen konnten, bewirtete sie großzügig und trug sogar selbst das Essen auf. Er sagte:
“Sie waren großzügig zu unseren Gefährten, daher möchte ich selbst großzügig zu ihnen sein...”
…damit bezog er sich auf das Ereignis, als sie einer Anzahl von seinen Gefährten Asyl gewährt hatten, die vor der Verfolgung von Arabien nach Abbessinien geflohen waren.[3] Bei einer anderen Gelegenheit kam ein jüdischer Mann namens Zayd bin Sana zum Propheten des Islam, um eine Schuld zurückzufordern. Er packte den Propheten an seiner Kleidung und seinem Umhang, zog den Propheten dicht vor sein Gesicht und sagte: ´Muhammad, wirst du mir nicht mein Recht geben? Du und euer Klan Banu Muttalib zahlen ihre Schulden nie pünktlich!´ ´Umar, einer der Gefährten des Propheten, erzürnte sich und sagte: ´Feind Gottes, ich habe wirklich gehörte, was du gerade zum Propheten Gottes gesagt hast. Ich schwöre bei dem Einen, Der ihn mit der Wahrheit gesandt hat, wenn ich nicht fürchtete, dass er mich tadeln wird, hätte ich mein Schwert genommen und deinen Kopf abgeschlagen!´ Der Prophet blickte ruhig zu ´Umar und wies ihn sanft zurecht:.
“Umar, das ist nicht das, was wir von dir hören sollten. Du hättest mir raten sollen, meine Schulden rechtzeitig zu begleichen und ihn auf respektvolle Art bitten sollen, eine Entschädigung zu suchen. Jetzt nimm ihn, begleiche die Schulden von meinem Geld und gib ihm zwanzig Maß an Datteln.”
Der jüdische Mann war von dem Verhalten des Propheten so angenehm überrascht, dass er auf der Stelle seine den Islam annahm![4]
Die Gefährten des Propheten Muhammad folgten seinem Beispiel in der Behandlung der Nicht-Muslime. ´Umar setzte eine dauerhafte Gabe für eine jüdische Familie ein, für die der Prophet gesorgt hatte, als er noch lebte.[5] Er fand die Rechtfertigung für die Zuteilung von Geldern für die Leute der Schrift in folgendem Qur´anvers:.
“Wahrlich, die Almosen sind nur für die Armen und Bedürftigen und für die mit der Verwaltung (der Almosen) Beauftragten und für die, deren Herzen gewonnen werden sollen, für die (Befreiung von) Sklaven und für die Schuldner, für die Sache Allahs und für den Sohn des Weges; (dies ist) eine Vorschrift von Allah. Und Allah ist Allwissend, Allweise.” (Quran 9:60)
Abdullah ibn ‘Amr, ein berühmter Gefährte des Propheten Muhammad, gab seinen Nachbarn regenmäßig Almosen. Er schickte bei religiösen Anlässen seinen Diener mit Fleischportionen zu seinem jüdischen Nachbarn. Der überraschte Diener befragte Abdullah über seine Sorge für seinen jüdischen Nachbarn. Abdullah berichtete ihm die Aussage des Propheten Muhammad:.
“Der Engel Gabriel hat mich so unnachgiebig dazu aufgefordert, wohltätig zu meinem Nachbarn zu sein, dass ich dachte, er würde ihn zu meinem Erben machen.”[6]
Wenn wir uns der Geschichte zuwenden, finden wir ein wunderbares Beispiel dafür, wie ein muslimischer Herrscher von seinen Statthaltern erwartete, dass sie jüdische Bevölkerung behandelte. Der Sultan von Marokko, Muhammad ibn Abdullah, erließ am 5.Februar 1864 nChr einen Erlass:
‘An unsere Amtsdiener und Agenten, die ihre Pflichten als bevollmächtigte Repräsentanten in unseren Territorien erfüllen, richten wir folgenden Erlass:.
‘Sie müssen mit den jüdischen Bewohnern unserer Gebiete dem absoluten Standard der Gerechtigkeit entsprechend verfahren, der von Gott aufgestellt wurde. Der Jude muss vor dem Gesetz auf einer gleichen Basis behandelt werden wie andere, so dass keiner die geringste Ungerechtigkeit, Unterdrückung oder Missbrauch erleidet. Keinem von ihrer eigenen Gemeinschaft oder von außerhalb darf es gestattet werden, irgendeinen Angriff auf sie oder auf ihren Besitz zu begehen. Ihre Künstler und Handwerker dürfen nicht gegen ihren Willen in Dienst genommen werden und ihnen muss dafür, dass sie dem Staat dienen, voller Lohn gezahlt werden. Jegliche Unterdrückung wird den Unterdrücker am Tag des Gerichts in Dunkelheit stehen lassen und wir werden derartiges Unrecht nicht dulden. Jeder ist aus der Sicht unseres Gesetzes gleich, und wir werden gegen jeden, der sich gegen Juden vergeht oder sie angreift, mit göttlicher Hilfe vorgehen. Diesen Befehl, den wir hier festgelegt haben, ist dasselbe Gesetz, dass seit jeher bekannt ist, eingerichtet und festgelegt wurde. Wir haben diesen Erlass nur verfasst, um es einfach zu bestätigen und jeden zu warnen, der wünscht, ihnen zu schaden, damit die Juden sich sicher fühlen können, und diejenigen, die vorhaben, ihnen zu schaden, durch noch größere Furcht abgeschreckt werden.’[7]
Renault ist einer der unvoreingenommenen westlichen Historiker, der die freundliche und faire Behandlung von Muslimen den nicht-muslimischen Minderheiten gegenüber Anerkennung gezollt hat. Er kommentiert:.
‘Die Muslime in den Städten des islamischen Spaniens behandelten die Nicht-Muslime auf die bestmögliche Art. Im Gegenzug zeigten die Nicht-Muslime Respekt für die Empfindlichkeiten der Muslime und beschnitten ihre eigenen Kinder und enthielten sich des Essens von Schweinefleisch.’[8]
Footnotes:
[1] Al-Qarafi, ‘al-Furooq,’ Bd. 3, S. 15
[2] Abu Ubayd, al-Amwaal, S. 613
[3] Ibn Hamdun, ‘at-Tazkira al-Hamduniyya,’ Bd. 2, S. 95
Siba’i, Mustafa, ‘Min Rawai Hadaratina,’ S. 134
[4] Ibn Kathir, ‘al-Bidaya wal-Nihaya,’ Bd. 2, S. 310
[5] Abu Yusuf, Kitab al-Kharaj, S. 86
[6] Sahieh Al-Bukhari
[7] Qaradawi, Yusuf, ‘al-Aqaliyyat ad-Diniyya wa-Hal al-Islami,’ S. 58-59
[8] Quoted by Siba’i, Mustafa, ‘Min Rawai Hadaratina,’ S. 147
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