Die Rechte von Nicht-Muslimen im Islam (teil 10 von 13): Sicherheit für Leben, Eigentum und Ehre
Beschreibung: Schutz von Leben, Eigentum und Ehre von Nicht-Muslimen unter dem Islamischen Gesetz.
- von IslamReligion.com (ursprünglich von Saleh al-Aayed)
- Veröffentlicht am 26 Dec 2011
- Zuletzt verändert am 26 Dec 2011
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Das Islamische Gesetz schützt Menschenrechte, wie die Bewahrung des Lebens, des Eigentums und der Ehre für Muslime und Nicht-Muslime gleichermaßen. Ob die Nicht-Muslime Einwohner oder Besucher sind, bleibt sich gleich, diese Rechte werden ihnen garantiert. Diese Rechte können nicht genommen werden, außer in einem Fall, den das Gesetz gestattet. Beispielsweise darf ein Nicht-Muslim nicht getötet werden, außer wenn er eines Mordes schuldig ist. Gott sagt:
“Sprich: "Kommt her, ich will verlesen, was euer Herr euch verboten hat: Ihr sollt Ihm nichts zur Seite stellen und den Eltern Güte erweisen; und ihr sollt eure Kinder nicht aus Armut töten, Wir sorgen ja für euch und für sie. Ihr sollt euch nicht den Schändlichkeiten nähern, seien sie offenkundig oder verborgen; und ihr sollt niemanden töten, dessen Leben Allah unverletzlich gemacht hat, außer wenn dies gemäß dem Recht geschieht. Das ist es, was Er euch geboten hat, auf daß ihr es begreifen möget.’” (Quran 6:151)
Der Prophet des Islam erklärte, dass das Leben nicht-muslimischer Einwohner oder Besucher unverletzlich ist, als er sagte:
“Wer eine Person tötet, mit der wir einen Vertrag haben, wird nicht nahe genug an das Paradies kommen, um seinen Duft zu riechen, und sein Duft ist aus einer Entfernung von vierzig Jahren Reise zu riechen.” (Sahieh Al-Bukhari)
Der Islam erlaubt es nicht, sich an einem Nicht-Muslim zu vergreifen, seine Ehre oder sein Eigentum anzutasten oder ihn zu verletzen. Wenn jemand von einem Dhimmi stiehlt, muss er bestraft werden. Wenn jemand von einem Dhimmi etwas leiht, muss das Eigentum zurückgegeben werden. Der Prophet des Islam sagte:
“Ihr müsst wissen, dass es euch nicht erlaubt ist, das Eigentum der Leute des Abkommens zu nehmen, es sei denn (als Bezahlung) für etwas.”[1]
Er sagte ebenfalls:
“Tatsächlich hat Gott, der Allmächtige und Erhabene, euch weder erlaubt, die Häuser der Leute der Schrift zu betreten, außer mit ihrer Erlaubnis, noch hat er euch erlaubt, ihre Frauen zu schlagen oder ihre Früchte zu essen, wenn sie euch geben, wozu sie verpflichtet sind. [von der Jizyah].” (Abu Dawud)
Es gibt eine interessante Geschichte aus der Zeit von Ahmad ibn Tulun von Ägypten. Eines Tages kam ein christlicher Mönch zu Tuluns Palast, um sich über den Gouverneur zu beschweren. Als er ihn bemerkte, befragte ihn ein Wächter über das Problem. Als er herausfand, dass der Gouverneur 300 Dinar vom Mönch genommen hatte, bot ihm der Wächter an, ihn zu bezahlen unter der Bedingung, dass er sich nicht beschwerte, und der Mönch nahm sein Angebot an.
Das Ereignis erreichte Tulun, der den Mönch, den Wächter und den Gouverneur zu seinem Gericht zitierte. Tulun sagte zu dem Gouverneur: ´Werden nicht alle deine Bedürfnisse durch ein ausreichendes Einkommen gedeckt? Hast du einen Bedarf, der es rechtfertigt, von anderen zu nehmen?´
Der Gouverneur gestand Kraft seiner Argumentation, aber Tulun fuhr damit fort, ihn zu befragen, enthob ihn schließlich seines Postens. Tulun fragte dann den Mönch, wieviel der Gouverneur von ihm genommen habe und der Mönch berichtete ihm, dass es 300 Dinar gewesen seien. Tulun sagte: ´Schade, dass du nicht gesagt hast 3000 Dinar, denn er braucht eine größere Strafe, aber ich kann sie nur deiner Aussage entsprechend begründen.´ Und er nahm das Geld und gab es dem Mönch zurück.[2]
Nicht-Muslime besitzen das Recht, dass ihre Ehre geschützt wird. Dieses Recht erstreckt sich nicht nur auf nicht-muslimische Einwohner, sondern auch auf Besucher. Sie alle besitzen das Recht, sicher und geschützt zu sein. Gott sagt:
“Und wenn einer der Götzendiener bei dir Schutz sucht, dann gewähre ihm Schutz, bis er Gottes Worte vernehmen kann; hierauf lasse ihn den Ort seiner Sicherheit erreichen. Dies (soll so sein), weil sie ein unwissendes Volk sind.” (Quran 9:6)
Das Recht auf Asyl macht es für jeden Muslim zur Pflicht, das Asyl zu respektieren und zu wahren, das ein anderer Muslim gewährt hat; entsprechend der Aussage des Propheten:
“Die Pflicht, die aus dem Abkommen entsteht, ist (eine Verpflichtung der) Gemeinschaft, und der Muslim, der am nächsten ist, muss sich bemühen, sie zu erfüllen. Jeder, der den Schutz, den ein Muslim gewährt hat, bricht, steht am Tag des Gerichts unter dem Fluch Gottes, der Engel und aller Menschen; zu seinen Gunsten wird keine Fürsprache akzeptiert.”[3]
Eine der weiblichen Gefährtinnen, Umm Hani, sagte zum Propheten:
“Gesandter Gottes, mein Bruder Ali behauptet, dass er mit einem Mann im Krieg stünde, dem ich Asyl gewährt habe, ein Mann mit dem Namen Hubayra.”
Der Prophet antwortete ihr:
“Jeder, dem du Asyl gegeben hast, steht unter dem Schutz von uns allen, o Umm Hani.”[4]
Das Recht auf Asyl und Schutz erfordert einen Muslim, der einem Nicht-Muslim, der darum bittet, Asyl und Schutz gewährt, und es warnt vor der schweren Strafe für den, der es bricht. Asyl garantiert Schutz vor Aggression oder Übergriffen auf jedem, dem Sicherheit gewährt wurde, ein Recht das in keiner anderen Religion explizit gewährt wird.
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