Beschneidung von Frauen im Islam (teil 2 von 2): Beschneidung unter Muslimen

Bewertung:
Fontgröße:
A- A A+

Beschreibung: Eine Diskussion der Vorstellung, dass die weibliche “sunna” Beschneidung oder Typ I FGC eine islamische Grundlage habe.  

  • von IslamReligion.com
  • Veröffentlicht am 15 Nov 2010
  • Zuletzt verändert am 15 Nov 2010
  • Gedruckt: 368
  • Gesehen: 46,666 (Tagesmittelwerte: 9)
  • Bewertung: 3.4 von 5
  • Bewertet von: 132
  • Emailed: 0
  • Kommentiert am: 0
Arm Bester

Verschiedene Ansichten   

Obwohl die Beschneidung von Männern eine Angelegenheit ist, die im Islam als empfehlenswert gilt, gehen die Meinungen der Gelehrten auseinander, wenn es um Frauen geht.  Einige Gelehrten haben sie als empfehlenswert betrachtet, andere lediglich als gestattet.  Schließlich haben manche sogar ihre Unzulässigkeit festgestellt.  Alle diese Meinungen haben ihre Grundlage in einer Menge prophetischer Aussagen (Hadith), die mit diesem Thema in Verbindung stehen. 

Die islamischen Gelehrten, die sagen, die Beschneidung sei empfehlenswert, tun dies hauptsächlich aufgrund eines Hadith, in dem der Prophet gesagt hat:

“Beschneidung ist Sunna für Männer und etwas Ehrenwertes für Frauen.” (Musnad Ahmad)

Anhand dieser Überlieferung verstanden die Gelehrten des Islam, dass der Prophet aufforderte, sowohl Männer als auch Frauen zu beschneiden, als empfehlenswerte religiöse Tat, basierend auf den bekannten Prinzipien des islamischen Rechtssprechung. 

Diejenigen, die sie bloß als gestattet ansehen, begründen ihre Meinung auf einer zusätzlichen Überlieferung von Umm Atiyyah, worin der Prophet von einer Beschneidung an einem Mädchen erfuhr.  Es wird von den Anweisungen für die Frau, die sie durchführte, berichtet: 

“Beschneiden, aber nicht hineinschneiden, denn es macht das Gesicht (des Mädchens) leuchtender und ist vorteilhafter mit dem Ehemann.” (Mu`jam al-Tabarânî al-Awsat)

Von diesem Hadith nehmen die Gelehrten die Erlaubnis für die Beschneidung von Frauen, weil der Prophet sie nicht für verboten erklärt hatte.  Sie ziehen daraus ebenfalls die Lehre, dass es nicht gestattet ist, dabei ins Extrem zu gehen, aufgrund seines Verbots „nicht hineinzuschneiden“.  

Wenn man die Aussagen der Gelehrten des Hadith betrachtet, findet man geraus, dass eine ziemlich große Anzahl der bekanntesten, wie Ibn Hajar, al-Bukhari, Abu Dawud, al-Bayhaqi, ibn-ul-Mundthir, ash-Shawkani, feststellten, dass sie schwach seien und man sich darauf nicht verlassen kann.  Ibn ul-Mundthir sagte:

“Es gibt keine Überlieferung  über die Beschneidung, auf die man sich berufen kann und keine Überliefererkette, die nachverfolgt werden kann.”[1]

Es ist unter den Gelehrten des Islam bekannt, wenn ein Hadith für schwach und unglaubwürdig befunden wird, dass es dann ist nicht erlaubt ist, diesen als Beweis zu verwenden, um eine Regelung im Islam aufzustellen, denn alle rechtlichen Regelungen in der Religion müssen mit authentischen, unzweideutigen Beweisen belegt werden. 

“Sunna” Beschneidung

Häufig ist zu hören, dass die Typ I FGC gelegentlich “Sunna” Beschneidung genannt wird und im Islam eine Grundlage besäße, wie schwach diese auch sein mag.  Es ist wichtig, anzumerken, dass es nur dieser erste Typ ist, den manche Gelehrte als gestattet oder empfehlenswert angesehen haben; es ist das Schneiden der Vorhaut, so dass die Glans clitoridis freigelegt wird oder weniger als das.  Diese Prozedur ist unschädlich und hat keine Nebenwirkungen auf die Frauen und sie ist der Beschneidung von Männern vergleichbar, wie zuvor erwähnt.  Manche haben sogar argumentiert, dass diese Prozedur nützliche Auswirkungen habe, wie zuvor erwähnt, wie erhöhten sexuellen Genuss, Vorbeugung unangenehmer Gerüche, die von der Ansammlung fauler Sekretionen unter der Vorhaut herrühren und Verminderung von Infektionen im Urogenitaltrakt und am Reproduktionssystem.[2]

Was den anderen Typen der FGC angeht, gibt es dafür im Islam keinerlei Grundlage, sondern sie sind eher streng verboten, worauf der Hadith schließen läßt, der sie zwar gestattet, aber verbietet, ins Extrem zu gehen.  Das Islamische Recht schützt ebenfalls das Recht der Frau auf sexuellen Genuß, was die Tatsache zeigt, dass eine Frau das Recht auf Scheidung besitzt, wenn ihr Ehemann nicht für ihre sexuelle Befriedigung sorgt.  Was jene Muslime in bestimmten Teilen der Erde angeht, die jene Art der genitalen Verstümmelung von Frauen praktizieren, wenn sie in ihrem Verständnis vom Islam wachsen werden, dann werden sie auch diese widerwärtigen Taten unterlassen.  Ein deutliches Beispiel hierfür ist, dass die verschiedenen Gruppen in Kenya, die keine Beschneidung der Frauen durchführen, Muslime sind, während es ein Land ist, dessen Einwohner dafür bekannt sind, dass sie diese machen. 

Wir müssen allerdings betonen, dass der korrekte Standpunkt ist, dass es keinen zuverlässigen Text gibt, der direkt zu irgendeiner Form der Beschneidung von Frauen auffordert, und damit ist die Angelegenheit anderen allgemeinen Texten überlassen, die das Zufügen von Schaden verbieten und solchen, die zu allem auffordern, das gesundheitsfördernd und nützlich ist.  Ein Fundament des islamischen Rechts ist, dass etwas, das nicht speziell verboten wurde, gestattet, aber immer noch anderen indirekten Texten unterworfen ist.  Dies bringt eine Menge Toleranz in die Religion, aber es gestattet auch, mit neuen Themen umzugehen, welche die Zeit mit sich bringt.  Wenn herausgefunden wird, dass die Beschneidung für die Frauen oder für die Gesellschaft nützlich ist, dann würde sie im Islam erforderlich werden, denn alle Dinge, die für das Leben nutzbringend sind, werden von der Religion empfohlen.  Wenn aber herausgefunden wird, dass die Beschneidung schädlich ist, dann wird sie als etwas absolut Verbotenes betrachtet werden, wie Dr. Abd al-Rahmân b. Hasan al-Nafisah, Herausgeber des Contemporary Jurisprudence Research Journal in Riyadh, Saudi Arabien in seinem Artikel mit dem Titel Female Circumcision & Islam feststellte: “Im islamischen Recht ist die Bewahrung der Person – das Leben und die körperliche Unversehrtheit – ein rechtliches Erfordernis.  Alles, das dieses rechtliche Erfordernis gefährdet, indem es der Person Schaden bringt, ist verboten.”[3]



Footnotes:

[1] Talkhees al-Habeer. Ibn Hajar al-Asqalani. Hadeeth #2140.

[2] Female Circumcision: A Medical Perspective, Sitt al-Banaat Khaalid. 2003.

[3] (http://islamtoday.com/showme2.cfm?cat_id=2&sub_cat_id=822).

Arm Bester

Teile dieses Artikels

Alle Teile zusammen sehen

Fügen Sie einen Kommentar hinzu

  • (Nicht für die Öffentlichkeit dargestellt)

  • Ihr Kommentar wird nachgesehen und sollte innerhalb von 24 Stunden veröffentlicht werden.

    Felder, die mit einem Stern (*) gekennzeichnet sind, sind erforderlich.

Andere Artikel derselben Kategorie

Meistgesehen

Tagesmittelwerte
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
Gesamt
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)

Tipp der Redaktion

(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)

Inhalt auflisten

Seit Ihrem letzten Besuch
Diese Liste ist derzeit leer.
Alle nach dem Datum
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)

Beliebtestes

Höchstbewertet
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
Am meisten emailed
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
Meistgedruckt
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
Meistkommentiert am
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)
(Mehr lesen...)

Ihre Favoriten

Die Liste ihrer Favoriten ist leer. Sie können Artikel zu der Liste hinzufügen, indem Sie die Artikelbearbeitung benutzen.

Ihre Geschichte

Ihre Geschichtenliste ist leer.

Minimize chat