Verbrechen und Strafe im Islam (teil 2 von 5): Formen der Strafe im Islam
Beschreibung: Eine ausführliche Diskussion über die Regelungen, die der Islam im Umgang mit Verbrechen in der Gesellschaft eingesetzt hat. Teil 2: Unterscheidende Merkmale des islamischen Strafrechts und eine Einleitung zu drei Formen der Strafe, die der Islam für bestimmte Verbrechen vorgesehen hat.
- von Das Team von Dr. Abdurrahman al-Muala (übersetzt von islamtoday.com)
- Veröffentlicht am 06 Sep 2010
- Zuletzt verändert am 06 Sep 2010
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Unterscheidende Merkmale des islamischen Strafrechts
Nach den zuvor erwähnten Prinzipien ist, wenn islamisches Gesetz und zeitgenössisches Gesetz aufeinandertreffen, dem Islamische Gesetz der Vorrang zu geben. Das islamische Strafwesen hat einzigartige Werte und unterscheidene Merkmale, davon sind folgende die wichtigsten:
1. Die innerliche Anregung des Moralbewußtseins des Menschen ergänzt völlig die äußerliche Kontolle. Dies kommt aufgrund der Tatsache zustande, dass das sich Islamische Gesetz, wenn es mit gesellschaftlichen Problemen wie Verbrechen umgeht, nicht nur auf äußerliche Abschreckungsmittel verläßt. Es konzentriert sich vielmehr auf innerliche Abschreckung, betont das menschliche Gewissen. Es ist bestrebt, dieses Gewissen in einer Person von der Kindheit an zu entwickeln, damit sie mit dem edelsten Moralcharakter groß werden kann.
Es verspricht Erfolg und Erlösung für diejenigen, die rechtschaffen arbeiten und warnt die Übeltäter vor einem schlimmen Schicksal. Auf diese Weise erregt es Emotionen, bringt den Verbrecher dazu, seine Abwege aufzugeben, indem es ihn mit dem Glauben an Gott inspiriert, mit der Hoffnung auf die göttliche Gnade und der Furcht vor der Strafe Gottes, dem Festhalten an sittlichen Werten, Nächstenliebe und dem Verlangen, anderen Gutes zu tun und sich davor zurückzuhalten, sie zu verletzen und ihnen zu schaden.
2. Es hat einen ausgeglichenen Überblick, was die Verbindung zwischen dem Einzelnen und der Gesellschaft angeht. Dies wird deutlich an der Tatsache, dass während das göttliche Gesetz die Gesellschaft beschützt, indem es Strafen und vorbeugende Maßnahmen gegen Verbrechen einsetzt, so läßt es auch nicht zum Wohle der Gesellschaft den Einzelnen beiseite. Ganz im Gegenteil, seine Priorität ist, den Einzelnen zu schützen, seine Freiheit und seine Rechte. Es liefert jede Sicherheitsvorkehrung, um einer Person keine Entschuldigung zu geben, zu verbrecherischen Mitteln greifen zu müssen. Es straft nicht, ohne zuvor für den Einzelnen eine Situation zu schaffen, die zu einem wertvollen und glücklichen Leben führt.
Formen der Strafe im Islam
Das Islamische Gesetz ist auf zwei einander ergänzenden Grundprinzipien aufgebaut, mit denen es die Probleme des Lebens bekämpft und Lösungen für sie liefert. Diese Prinzipien sind: die Stabilität und die Beständigkeit seiner grundsätzlichen Lehren einerseits und die Dynamik seiner untergeordneten Verfügungen andererseits.
Für die unveränderlichen Aspekte des Lebens bringt das Islamische Gesetz feste Statuten. Für die dynamischen Aspekte des Lebens, die durch gesellschaftliche Entwicklung, erweiterte Horizonte und Fortschritte im Wissen beeinflusst werden, kommt das Islamische Gesetz mit allgemeine Prinzipien und universellen Regeln, die auf zahlreiche unterschiedliche Weisen und einer Vielzahl von Umständen angewendet werden können.
Wenn wir diese Prinzipien auf das Strafsystem anwenden, finden wir heraus, dass das Islamische Gesetz mit deutlichen Texten gekommen ist, die feste Strafen für solche Verbrechen vorschreibt, von denen keine Gesellschaft frei ist, Verbrechen, die in ihrer Art nicht variieren, denn sie sind verbunden mit den konstanten und unveränderlichen Faktoren der menschlichen Natur.
Das Islamische Gesetz stellt sich anderen Verbrechen entgegen, indem es das allgemeine Prinzip aufstellt, das ihr Verbot entschieden anzeigt, die Entscheidung über die Strafe der korrekten politischen Autorität in der Gesellschaft jedoch überläßt. Die politische Autorität kann dann die besonderen Umstände des Verbrechens in betracht ziehen und die effektivste Weise bestimmen, wie die Gesellschaft vor Schaden geschützt werden kann. Im Einklang mit diesem Prinzip gibt es im islamischen Gesetz drei Arten von Strafen:
1. Vorgeschriebene Strafen,
2. Vergeltung,
3. Strafen nach freiem Ermessen.
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